Aktuelles
23.09.2026
Vom kleinen Hamburger Programmkino zum großen Genrefestival: Das Fantasy Filmfest feiert 40 Jahre voller Horror, Fantasy und Abseitigem – und präsentiert zum Jubiläum erneut außergewöhnliches Genrekino.
18.09.2026
Visar Morina, deutscher Regisseur und Drehbuchautor, 1979 in Pristina geboren, lebt seit seiner Jugend in Köln. Filmstudium an der KHM Köln. Sein Spielfilmdebüt »Babai« gewann 2015 den Regiepreis in Karlovy Vary. »Exil« (2020) wurde als bester Film in Sarajevo ausgezeichnet und war Kosovos Oscar-Beitrag. »Von Scham und Geld« erhielt im Januar beim Sundance-Festival den Großen Preis der Jury.
15.09.2026
Marie Kreutzer, geboren 1977 in Graz, studierte Drehbuch und Dramaturgie an der Filmakademie Wien. Ihr Langfilmdebüt »Die Vaterlosen« lief 2011 bei der Berlinale und gewann den Großen Preis der Diagonale. »Der Boden unter den Füßen« konkurrierte 2019 um den Goldenen Bären. International bekannt wurde Kreutzer mit »Corsage« (2022) mit Vicky Krieps, der in der Cannes-Sektion Un Certain Regard Premiere feierte. Mit ihrem aktuellen Film »Gentle Monster« wurde sie im Mai erstmals in den Wettbewerb von Cannes eingeladen
14.09.2026
Überraschung bei den Filmfestspielen Venedig: »Kvinde, ukendt« gewinnt den Goldenen Löwen und Mathilde Arcel den Darstellerinnenpreis. Der hoch gehandelte Dokumentarfilm »NAZA« erhält nur einen Spezialpreis.





Meister des Alltags
Sehr geehrter Herr Monot
(von dcv-basel@bluewin.ch)
In der Sendung "siehe Betreff" behaupteten Sie, dass in der Schweiz das "Links Parken (parkieren)" gestattet / nicht verboten ist. Dies stimmt so nicht.
Sehen Sie dazu das folgende:
Oft macht man es einfach, weil da schon andere Autos stehen – Halten oder Parkieren auf der linken Seite wird dann ja wohl erlaubt sein. Aber die Unsicherheit bleibt: Darf man wirklich entgegen der Fahrtrichtung parkieren? Und unter welchen Bedingungen? Tatsächlich gibt es in der Schweiz vier Ausnahmen von der «Rechts-parken-Regel».
Generell ist es verboten, weil das Wegfahren gefährlich würde: Dann wäre man nach vorne zwischen anderen parkierten Autos quasi «blind». Und verboten ist das Halten oder Parkieren auf der linken Seite selbstredend auch immer, wenn man eine durchgezogene Linie dazu queren müsste, wenn links Halte- bzw. Parkverbot ist oder wenn rechts, nicht aber links Parkfelder sind.
Ausnahmen von der Regel:
Auf der linken Fahrbahnseite darf man in vier Fällen halten und parkieren:
Gibts rechtsseitig, nicht jedoch links ein Park- oder Halteverbot, darf man auf der linken Seite stehen.
In einer Einbahnstrasse darf man in der Fahrtrichtung legal auf beiden Seiten halten und parkieren.
Verlaufen Tramschienen auf der rechten Strassenseite, darf man statt rechts links halten und parkieren.
In schmalen Strassen mit wenig Verkehr ist es erlaubt, links zu stehen. Also kein Durchgangsverkehr und kaum Gefahr beim Seitenwechsel, am ehesten Quartierstrassen. Aber was heisst «schmal»? Man sollte bedenken, welchen Sinn diese Ausnahme hat: Der Verkehr soll nicht behindert werden. Stellt man sich im Gegensatz zu links parkierten Autos alleine rechts hin und würde es dann eng, soll man also ebenfalls links parkieren. Das wäre etwa der Fall, wenn sonst durch unser rechts parkiertes Auto zwei Autos einander kaum mehr kreuzen könnten oder auf einer noch schmaleren Strasse schon ein einzelnes Auto kaum mehr durch käme.
Gebüsst wird Halten und Parkieren (hier der grosse Parkier-Ratgeber) auf der falschen Seite je nach Situation. Es kann 40 Franken oder weit mehr kosten – etwa, wenn man behindert.
Im Zweifel lieber erst wenden – denn «Andere tun es doch auch!» schützt hier leider ebenso wenig vor Strafe wie Unwissenheit.