Aktuelles
23.06.2026
Regina Schilling, geboren 1962 in Köln, ist Dokumentarfilmerin und Autorin. Zu ihren bekanntesten Werken zählen »Leben nach Microsoft«, »Geschlossene Gesellschaft«, »Titos Brille«, »Kulenkampffs Schuhe« und »Igor Levit – No Fear«. In ihren oft preisgekrönten Arbeiten verbindet sie persönliche Erfahrungen mit deutscher Zeitgeschichte und beleuchtet Fragen von Identität und Erinnerungskultur.
23.06.2026
Mit Marjane Satrapi verliert die Film- und Comicwelt eine unverwechselbare Stimme. Die Schöpferin von »Persepolis« erzählte von Exil, Freiheit und Widerstand – scharf, humorvoll und zutiefst menschlich.
10.06.2026
»Great Expectations: British Postwar Cinema 1945–1960«, die letztjährige Retrospektive des Festivals von Locarno wird jetzt in Teilen im Berliner Arsenal nachgespielt.
03.06.2026
1976 skandalös, heute unbequem und konsequent: Nagisa Õshimas Erotikdrama »Im Reich der Sinne« (Ai no korîda) kommt am 11. Juni in ausgewählte Kinos.




Themenvorschlag, etwas grundlegendes
Sehr geehrte Frau Losmann,
in der Schlussakte der KSZE unter VII. haben die Teilnehmerstaaten sich verpflichtet, dass ihr Handeln in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen.
Gemäß Art. 25 der Allg.Erklärung der Menschenrechte hat man ein verbrieftes Recht auf Sicherheit (im Falle von Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit), dass gemäß Art. 2 der Allg.Erklärung der Menschenrechte ohne irgendeine Unterscheidung zu garantieren ist. Irgendeine Unterscheidung ist gemäß Art. 2 der Allg. Erklärung der Menschenrechte auch aus sonstigen Umständen (Unterscheidungen) nicht zulässig.
Die Gesetze ( Sozialgesetze, Sozialversicherung ) verletzt diese Verpflichtung. Die Unterscheidung arbeitslos / langzeitarbeitslos bzw. ALG / ALG II. und die ungleiche Rentenabsicherung während des Leistungsbezugs verletzt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Denn das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit ist gemäß Art. 2 der Allg. Erklärung der Menschenrechte auch aus sonstigen Umständen nicht zulässig. Das in Deutschland nicht alle und alle Einkunftsarten gleichermaßen in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen verletzt ebenfalls die Allg. Erklärung der Menschenrechte. Handeln im Sinne der Allg. Erklärung der Menschenrechte ist alle (alle Berufsgruppen, Selbständige, Beamte, Abgeordnete) zahlen gleichermaßen in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Sie beteiligen sich alle solidarisch und brüderlich an der Finanzierung der Sozialversicherung. Die Brüderlichkeit/ Solidarität ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S.