Aktuelles
23.09.2026
Vom kleinen Hamburger Programmkino zum großen Genrefestival: Das Fantasy Filmfest feiert 40 Jahre voller Horror, Fantasy und Abseitigem – und präsentiert zum Jubiläum erneut außergewöhnliches Genrekino.
18.09.2026
Visar Morina, deutscher Regisseur und Drehbuchautor, 1979 in Pristina geboren, lebt seit seiner Jugend in Köln. Filmstudium an der KHM Köln. Sein Spielfilmdebüt »Babai« gewann 2015 den Regiepreis in Karlovy Vary. »Exil« (2020) wurde als bester Film in Sarajevo ausgezeichnet und war Kosovos Oscar-Beitrag. »Von Scham und Geld« erhielt im Januar beim Sundance-Festival den Großen Preis der Jury.
15.09.2026
Marie Kreutzer, geboren 1977 in Graz, studierte Drehbuch und Dramaturgie an der Filmakademie Wien. Ihr Langfilmdebüt »Die Vaterlosen« lief 2011 bei der Berlinale und gewann den Großen Preis der Diagonale. »Der Boden unter den Füßen« konkurrierte 2019 um den Goldenen Bären. International bekannt wurde Kreutzer mit »Corsage« (2022) mit Vicky Krieps, der in der Cannes-Sektion Un Certain Regard Premiere feierte. Mit ihrem aktuellen Film »Gentle Monster« wurde sie im Mai erstmals in den Wettbewerb von Cannes eingeladen
14.09.2026
Überraschung bei den Filmfestspielen Venedig: »Kvinde, ukendt« gewinnt den Goldenen Löwen und Mathilde Arcel den Darstellerinnenpreis. Der hoch gehandelte Dokumentarfilm »NAZA« erhält nur einen Spezialpreis.





Themenvorschlag, etwas grundlegendes
Sehr geehrte Frau Losmann,
in der Schlussakte der KSZE unter VII. haben die Teilnehmerstaaten sich verpflichtet, dass ihr Handeln in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen.
Gemäß Art. 25 der Allg.Erklärung der Menschenrechte hat man ein verbrieftes Recht auf Sicherheit (im Falle von Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit), dass gemäß Art. 2 der Allg.Erklärung der Menschenrechte ohne irgendeine Unterscheidung zu garantieren ist. Irgendeine Unterscheidung ist gemäß Art. 2 der Allg. Erklärung der Menschenrechte auch aus sonstigen Umständen (Unterscheidungen) nicht zulässig.
Die Gesetze ( Sozialgesetze, Sozialversicherung ) verletzt diese Verpflichtung. Die Unterscheidung arbeitslos / langzeitarbeitslos bzw. ALG / ALG II. und die ungleiche Rentenabsicherung während des Leistungsbezugs verletzt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Denn das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit ist gemäß Art. 2 der Allg. Erklärung der Menschenrechte auch aus sonstigen Umständen nicht zulässig. Das in Deutschland nicht alle und alle Einkunftsarten gleichermaßen in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen verletzt ebenfalls die Allg. Erklärung der Menschenrechte. Handeln im Sinne der Allg. Erklärung der Menschenrechte ist alle (alle Berufsgruppen, Selbständige, Beamte, Abgeordnete) zahlen gleichermaßen in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Sie beteiligen sich alle solidarisch und brüderlich an der Finanzierung der Sozialversicherung. Die Brüderlichkeit/ Solidarität ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S.