Aktuelles
02.12.2025
Die Frankfurter Frauen* Film Tage »Remake« feiern ihre fünfte Ausgabe. Einer der Schwerpunkte ist das Werk der Dokumentarfilm-Pionierin Gisela Tuchtenhagen. Kuratorin Fiona Berg führt kompakt in ihr Werk ein.
26.11.2025
Ein Gespräch mit Regisseur und Disney-COO Jared Bush über die Entstehung von »Zoomania 2«, neue Figuren, technische Herausforderungen – und warum eine Schlange zur Schlüsselfigur wurde.
20.11.2025
Ein rasanter Dreh, ein Mini-Budget und große kreative Freiheit: Mit epd Film spricht Osgood Perkins über Beziehungs-Horror, toxische Männlichkeit und die Kunst, mit minimalen Mitteln maximalen Filmstress zu erzeugen.
10.11.2025
Der 1986 in New York geborene Regisseur, Drehbuchautor und Produzent Ari Aster ist einer der Protagonisten des neuen Arthouse-Horrors. Aster, Sohn einer Schriftstellerin und eines Jazzmusikers, studierte Film in Santa Fe und begann Ende der nuller Jahre, Kurzfilme zu drehen. Auf die Szene platzte er mit einem Doppelschlag: dem psychologischen Familienhorrordrama »Hereditary« (2018) und der Folk-Horror-Geschichte »Midsommar« (2019), beide produziert von A24. Mit dem epischen, surrealen »Beau is Afraid« wechselte Aster Stil und Tonfall – und wurde an der Kasse bestraft. »Eddington« lief im diesjährigen Wettbewerb von Cannes.




Themenvorschlag, etwas grundlegendes
Sehr geehrte Frau Losmann,
in der Schlussakte der KSZE unter VII. haben die Teilnehmerstaaten sich verpflichtet, dass ihr Handeln in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen.
Gemäß Art. 25 der Allg.Erklärung der Menschenrechte hat man ein verbrieftes Recht auf Sicherheit (im Falle von Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit), dass gemäß Art. 2 der Allg.Erklärung der Menschenrechte ohne irgendeine Unterscheidung zu garantieren ist. Irgendeine Unterscheidung ist gemäß Art. 2 der Allg. Erklärung der Menschenrechte auch aus sonstigen Umständen (Unterscheidungen) nicht zulässig.
Die Gesetze ( Sozialgesetze, Sozialversicherung ) verletzt diese Verpflichtung. Die Unterscheidung arbeitslos / langzeitarbeitslos bzw. ALG / ALG II. und die ungleiche Rentenabsicherung während des Leistungsbezugs verletzt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Denn das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit ist gemäß Art. 2 der Allg. Erklärung der Menschenrechte auch aus sonstigen Umständen nicht zulässig. Das in Deutschland nicht alle und alle Einkunftsarten gleichermaßen in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen verletzt ebenfalls die Allg. Erklärung der Menschenrechte. Handeln im Sinne der Allg. Erklärung der Menschenrechte ist alle (alle Berufsgruppen, Selbständige, Beamte, Abgeordnete) zahlen gleichermaßen in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Sie beteiligen sich alle solidarisch und brüderlich an der Finanzierung der Sozialversicherung. Die Brüderlichkeit/ Solidarität ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S.