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Bei solch ins Unterbewusstsein wirkender Darstellung von Gewalt und gewaltförmigen Lebensverhältnissen sowie der expliziten Thematisierung von vollzogenen Selbsttötungen bzw. entsprechender Phantasien ist die Unterlassung einer qualifizierten Triggerwarnung zu Beginn des Filmes mehr als nur fahrlässig. Wie so oft ist die FSK-Einstufung lediglich dem kommerziellen Erfolg geschuldet. Mindestens sollte eine Einstufung FSK 18 erfolgen.

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