Diemut Roether und Rudolf Worschech
Seit November 2005 ist der CDU-Politiker Bernd Neumann (64) Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien. In seinem Amt ist er nicht nur zuständig für die Förderung von Film, Kunst und Kultur, sondern auch für grundsätzliche medienpolitische Fragen. Neumann gilt als Polit-Profi, der gern Allparteien-Allianzen für die Kultur schmiedet, und sich besonders auf dem Gebiet des Films engagiert. Anfang Juli beschloss das Kabinett auf seine Initiative einen “Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland”. Mit Neumann sprachen Diemut Roether und Rudolf Worschech über die Medien- und Filmpolitik des Bundes.
Interview
Sie gelten als dezidierter Filmfreund und sind angetreten, die Rahmenbedingungen des deutschen Films zu verbessern. Vor kurzem haben Sie ein neues Förderinstrument vorgestellt mit einem Volumen von 60 Millionen Euro pro Jahr.
Zuerst einmal: Ich bin sehr stolz darauf, dass diese Maßnahme zustande gekommen ist. Ich hatte mich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass in der Koalitionsvereinbarung mit den Sozialdemokraten die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den deutschen Film verankert wurde. Wir stehen vor der Situation, dass der deutsche Film inhaltlich sehr erfolgreich ist, und wir international mithalten können, aber die Rahmenbedingungen für das Wirtschaftsgut Film nach wie vor schlecht sind. Im Gegensatz zu fast allen anderen europäischen Film-Ländern haben wir neben der klassischen Filmförderung keine zusätzlichen Anreize anzubieten, um Produktionen in Deutschland zu stärken.
Es waren mehrere Modelle in der Diskussion. Welche Vorteile hat das sogenannte ”Rabattmodell”, für das Sie sich entschieden haben?Es gab zwei grundsätzliche Ansätze. Möglichkeit A war, ein intelligenteres steuerliches Verlustverrechnungsmodell wieder einzuführen. Das sollte dazu dienen, Anlagen in Fonds, die für Produktionen in Deutschland zur Verfügung stünden, attraktiver zu machen. Die Alternative B war das sog. ”Rabattmodell” oder treffender gesagt ein Produktionskostenerstattungsmodell. Vor kurzem wurde ein solches in Großbritannien eingeführt. Seit langem wird aus der Filmwirtschaft bei uns ähnliches gefordert – aber wir hatten es bisher nicht geschafft, es auch politisch durchzusetzen, weil es dem Abbau von Subventionen zuwiderlief. Das Erstattungsmodell besagt, dass der Produzent eines Films einen Teil seiner in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten direkt erstattet bekommt. Die Höhe dürfte bei ungefähr 15 Prozent liegen; wie hoch genau, dass müssen wir im Einzelnen noch festlegen. Im Verlauf der Diskussion in der von mir eingesetzten Arbeitsgruppe hatte sich gezeigt, dass alle, Politiker wie Filmschaffende, am Ende dieses ”Rabattmodell” für die beste Lösung hielten. Es ist unbürokratisch und direkt. Wir sind jetzt dabei, Kriterien für die Vergabe zu entwickeln.
Die Medienfonds sind ja auch gerade erst abgeschafft worden ...
Beim Fondsmodell können Sie Gewinne mit Verlusten verrechnen. Das ist ein langwieriger Prozess und auch für den Fiskus schwer zu kalkulieren. Wir hätten damit auf alle Fälle die Beratungsbranche wiederbelebt. Im Übrigen wurden sie ja auch deshalb abgeschafft, weil dadurch gut verdienende Leute die Möglichkeit hatten, ihre Steuerlast zu reduzieren ohne das entsprechende unternehmerische Risiko zu tragen.
Sensationell finde ich, dass es gelungen ist, das Rabatt-Modell trotz großer Sparzwänge im Bundeshaushalt durchzusetzen. 30 Millionen waren schon in der Ära meiner Vorgängerin Christina Weiss angedacht worden, aber das sollte nur ein revolvierender Fonds sein. Nun verfügen wir über eine Summe von jährlich 60 Millionen Euro. Und das ist eine ganze Menge. Wir haben in Deutschland zur Zeit ein Produktionsvolumen von ca. 200 Millionen Euro. Bekämen alle 20 Prozent Erstattung auf die in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten, dann hätten wir erst einen Teil der 60 Millionen Euro ausgeschöpft. Unser Ziel ist es daher, auch im Interesse der Studios die Deutschlandeffekte von Produktionen beträchtlich auszuweiten.
Sie wollen damit auch internationale Großproduktionen nach Deutschland holen?
Der Produktionsstandort Deutschland soll interessanter werden, und wir wollen sicher auch internationale Produktionen nach Babelsberg, München oder Hamburg holen. Wir werden trotz allem mit unserem Modell nicht mit allen osteuropäischen Ländern aufgrund des dortigen niedrigeren Kostenniveaus konkurrieren können. Aber ich möchte, dass wir im engeren EU-Bereich mithalten können. Ein Beispiel: Die Produktion von Das Parfüm (Foto) ist nach Spanien gegangen. Dazu hat mir der Constantin-Vorstand Martin Moszkowicz gesagt: Hätten wir dieses Modell schon gehabt, wären wichtige Teile des Films in Deutschland produziert worden. Mit unserem Modell werden wir international wettbewerbsfähig, und jetzt ist es an der Filmwirtschaft, Kriterien zu erarbeiten, die das “Rabattmodell” EU-gerecht und praktikabel machen.
Befürchten Sie Missbrauch? Vorstellbar wäre ja, dass zukünftig ein paar Großproduktionen den Hauptteil des Geldes abkassieren.
Das wollen wir natürlich nicht, und wir werden uns darüber informieren, wie andere Länder mit vergleichbarer Förderung verfahren. Ich habe die Arbeitsgruppe, die ich selbst bis zur politischen Entscheidung geleitet habe, beauftragt, Kriterien für eben solche Eventualitäten zu entwickeln. Die Antwort auf Ihre Frage könnte sein, dass die Vergabe der Mittel für Co-Produktionen so erfolgt, dass nur deutsche Produzenten einreichen können – aber natürlich mit ausländischen Partnern. Man könnte auch die Summe nach oben begrenzen oder differenzieren nach der Größe der Produktion: Filme mit kleineren Budgets könnten einen höheren Prozentsatz bekommen. Aber darüber wird in der Arbeitsgruppe ja diskutiert.
Zu den Rahmenbedingungen der deutschen Filmwirtschaft gehört ja auch das Filmförderungsgesetz, dessen Novellierung noch in der jetzigen Legislaturperiode ansteht. Sind Sie zufrieden mit dem Gesetz in der jetzigen Form? Im Vorfeld der letzten Novellierung wurde ja etwa über die Eingangsschwellen bei der Referenzfilmförderung gestritten.
Ich habe an der letzten Novellierung des Gesetzes entscheidend mitgearbeitet. Wir haben das FFG deutlich verbessert und vor allem seine kulturelle Ausrichtung verstärkt. Es gibt aus meiner Sicht keinen dramatischen Korrekturbedarf. Insbesondere durch die Digitalisierung hat sich die ganze Verwertungskette eines Films verändert. Was hat das für Auswirkungen? Wie ist es mit den jeweiligen Abgaben? Muss eine andere Beteiligung erfolgen? Da besteht für mich Überprüfungsbedarf.
Sie waren auch Mitglied in der Jury des Deutschen Filmpreises. Als es noch eine Jury gab. Jetzt vergibt die Deutsche Filmakademie per Abstimmung die Lolas. Sind Sie zufrieden mit dieser Regelung?
Mir hat die Arbeit in dieser Jury immer Spaß gemacht, aber jetzt könnte ich diese Tätigkeit schon wegen meines Amtes nicht mehr wahrnehmen. Ich teile nicht die Meinung so mancher, dass die Jury schlecht gearbeitet hat und ihre Entscheidungen mehr zu hinterfragen gewesen seien als die heutigen. Es hatte schon etwas für sich, eine Jury zu haben, die alle eingereichten Filme wirklich gesehen und auch vor allem kulturelle Aspekte eingehend diskutiert hat. Aus der Branche kam dann der Wunsch nach einer breiteren Beteiligung, und es wurde das jetzige Abstimmungsverfahren entwickelt und eingeführt. Wenn ich es gegeneinander abwäge, ist es mir doch lieber, dass die Branche insgesamt nun einbezogen ist und auch selbst für die Entscheidungen verantwortlich gemacht werden kann. Ich glaube, dass sich die Akademie mit dem neuen Verfahren bewährt hat.
Das BKM ist auch zuständig für die Pflege des audiovisuellen Erbes und hat auch das Filmmuseum Berlin unter seine Fittiche genommen. Vor kurzem ist das Fernsehmuseum noch dazugekommen. Müsste diese Einrichtung nicht stärker vom Fernsehen selbst unterstützt werden?
Das finde ich auch. Es wäre schon schön, wenn sich die privaten und die öffentlich-rechtlichen Sender stärker engagieren würden. Die einen tragen fast gar nichts bei, und die anderen kommen über einen Zuschuss in der Größenordnung von insgesamt 100.000 Euro nicht hinaus. Angesichts ihrer Bilanzen könnten sie ruhig ein Stück mehr tun für die Präsentation ihrer eigenen Geschichte.
Als Frankfurter sieht man die Entwicklung in Berlin mit wachen Augen, weil man den Zentralismus, die Zentrierung auf die Hauptstadt, fürchtet.
Diese Befürchtung teile ich nicht. Es gibt an so vielen Orten in der Republik filmkulturelle Aktivitäten. Ich bin zwar auf nationaler Ebene verantwortlich für Kultur und Medien, aber gleichzeitig ein überzeugter Anhänger des Föderalismus. Ich glaube, wir hätten nicht diese einzigartige kulturelle Vielfalt in Deutschland, wenn es nicht die Bundesländer gäbe. Die Kulturnation Deutschland zeigt sich nicht nur in Berlin, sondern an vielen Orten in Deutschland, natürlich auch in Frankfurt. Dass Berlin als Hauptstadt auch von der Geschichte her einen besonderen kulturellen Schwerpunkt darstellt ist unbestritten. Aber mein Haus fördert nicht nur Einrichtungen in Berlin, sondern kulturelle “Highlights” in allen Regionen unseres Landes, wenn sie von besonderer nationaler Bedeutung sind.
Es gibt zurzeit eine weit gefächerte medienpolitische Agenda, von der geplanten neuen europäischen Fernsehrichtlinie bis hin zur Pressekonzentrationskontrolle. Welche medienpolitischen Ziele haben Sie in Ihrer Amtszeit?
Ich habe eine grundsätzliche Position: Trotz wichtiger Kompetenzen der Länder bin ich der Auffassung, dass Länder und Bund in allen Bereichen eng zusammenarbeiten sollten. Ich will den Ländern nichts nehmen, aber ich denke, dass Medienpolitik auch in nationaler Verantwortung gesehen werden muss. Auch deshalb, weil Bund und Länder im europäischen Bereich, welcher ja fast alle medienpolitischen Entscheidungen in Deutschland überlagert, mit einer Stimme sprechen müssen. Bund und Länder müssen sich absprechen, und die Zustimmung des Bundes zu medienpolitischen Vorhaben der EU ist immer erforderlich. Im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist es wichtig, dass die Stimme der Gesamtverantwortung Gewicht hat. Ich habe vor, dieser nationalen Verantwortung in der Medienpolitik eine deutliche Stimme zu geben. Ich respektiere die Kompetenzen der Länder und finde es gut, dass sie sie haben. Ich möchte in der Medienpolitik noch enger als bisher mit ihnen zusammen arbeiten, gemeinsam sind wir stärker.
Das Komplizierte an der Medienpolitik ist ja, wie Sie sagen, dass sie auf verschiedenen Ebenen stattfindet: auf der Ebene der Länder, des Bundes. Im Moment haben wir sehr viel mit der Europäischen Union zu tun, da sprechen in Rundfunkfragen die Länder, die sich ja auch erst einmal auf eine gemeinsame Position einigen müssen. Ist das sinnvoll?
Föderalismus ist in der Praxis nie ohne Schwierigkeiten, aber er ist eine große Bereicherung für unser Staatswesen. Das gilt sicher ganz besonders für die Kompetenzverteilung bei Kultur und Medien. Die Länder sind für den Rundfunk zuständig, daran ändert sich auch nichts durch die Föderalismusreform. Auch früher waren die Länder in Brüssel die Verhandlungsführer, wenn es ihre ausschließliche Gesetzgebungskompetenz betraf, also z.B. die Fernsehrichtlinie. Damals wie heute müssen die Länder sich mit dem Bund als Delegationsleiter absprechen. Nur wenn es inhaltlich um ein Thema geht, das der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder unterliegt, übernimmt ein Ländervertreter die Verhandlungsführung. In dem Fall müssen die Positionen dann mit dem Bund abgestimmt werden. Hier haben es zentralistisch strukturierte Länder natürlich einfacher, aber ich sehe bei uns keine echten Schwierigkeiten. Wir haben beispielsweise bei der EU-Anfrage zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die die Bundesregierung beantworten muss, eng und gut mit den Ländern zusammen gearbeitet.
In dem so genannten Beihilfeverfahren der EU, in dem es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht, wird zur Zeit einiges in Brüssel verhandelt: Was dürfen die öffentlich-rechtlichen Anstalten, was dürfen sie auch in Zukunft? Der Verband der Privatsender hat dieses zweimalige Auskunftsersuchen aus Brüssel ausgelöst, und manche Fragen waren auch berechtigt. So sehr uns das beschäftigt, ist es im Hinblick auch auf fällige Klarstellungen für ein geordnetes Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk durchaus auch positiv zu sehen. Allerdings muss man in Brüssel auch die Grenzen des eigenen Handelns sehen. Erstens: Wir wollen uns nicht vorschreiben lassen, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ausgestalten. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass hier die im Amsterdamer Protokoll festgelegte Autonomie gelten muss. Wir halten auch die Einordnung der Rundfunkgebühren als Beihilfe für falsch. Das haben wir entsprechend deutlich zum Ausdruck gebracht. Der zweite Punkt betrifft die notwendige Transparenz bei den Tochterunternehmen. Hier ist durch das Auskunftsersuchen ein Prozess in Gang gesetzt worden, an dessen Ende durch staatsvertragliche Vereinbarungen eine strikte Trennung der Finanzierung des öffentlichen Auftrags durch Rundfunkgebühren und der kommerziellen Tätigkeit der Sendertöchter stehen wird. Die Tätigkeit im Markt muss sich auch zu Marktbedingungen vollziehen. Sonst gibt es Marktverzerrungen, die wir nicht hinnehmen können. Rundfunkgebühren dürfen weder direkt noch indirekt zu einer Finanzierung der Aktivitäten der Sendertöchter dienen! Da muss man nachbessern, auch bei der Kontrolle.
Da beschweren sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten, sie würden so viel kontrolliert und müssten so viele Berichte verfassen, dass sie gar nicht mehr dazu kommen, ihre eigentliche Arbeit zu machen, nämlich Programm.
Ich bin Jahrzehnte lang Mitglied in Rundfunk- bzw. Fernsehräten öffentlich-rechtlicher Anstalten: Die umfassende Kontrolle obliegt für ihren jeweiligen Bereich den Gremien, der KEK, der KEF und den Landesrechnungshöfen und schließlich, soweit es um die Rechtsaufsicht geht, den Staatskanzleien der Länder. Man wird sich sicher bei den notwendigen Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag Gedanken über ein möglichst schlankes Verfahren der Aufsicht machen. Es geht allerdings auch um den Einsatz spezieller Kenntnisse und Kompetenzen. Und es geht um viel Geld, dessen auftragsgerechte Verwendung überprüft werden muss. Im Übrigen werden wir diesen öffentlichen Auftrag ein Stück weit verdeutlichen müssen!
In welche Richtung?
Wir müssen deutlicher machen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen besonderen Auftrag für die Grundversorgung hat, dass er besondere Verpflichtungen hat, ein qualitativ wertvolles Angebot an Information und Kultur zu bieten. Das wird das Agreement sein, das ist auch ein Ergebnis des Gesprächs von Herrn Stoiber und Herrn Beck kürzlich in Berlin . Es kann nicht schaden, wenn man noch einmal deutlich macht, welche Aufgaben ein Sender hat, der mit Gebühren finanziert wird. Eines ist sicher: Man kann den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht von neuen Technologien ausschließen. Das heißt nicht, dass ARD und ZDF einen kommerziellen Bereich im Internet aufbauen dürfen. Wir haben nun mal unterschiedliche Verbreitungswege, diese muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nutzen können, aber bezogen auf seinen Funktionsauftrag. Dann werden wir auch mit der EU keinen Ärger mehr haben.
Der deutsch-französische Kultursender ARTE will seine Sendungen auf Abruf im Internet zur Verfügung stellen. In Frankreich darf der Sender dafür eine geringe Gebühr nehmen, um die Server-Kosten und auch die Kosten für Urheberrechte einzuspielen. In Deutschland geht das nicht. ARTE und auch das ZDF würden aber gerne auch hier Video on demand gegen Gebühr anbieten. Ist ein solches Angebot für einen öffentlich-rechtlichen Sender vorstellbar?
Ich kann mir bei der politischen Sensibilität in Deutschland überhaupt nicht vorstellen, neben der Rundfunkgebühr, die beträchtlich ist, ein kleines Pay-TV im Internet einzurichten. Das würde nicht akzeptiert. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind die bestfinanzierten der Welt. Natürlich werden sie sagen, dass die Gebührenerhöhung nicht so ausgefallen ist, wie sie sich das gewünscht haben, aber vom Prinzip abzugehen und zusätzliche Gebühren im Internet zu erheben, das würde ich ablehnen. Allerdings bin ich schon dafür, dass nach Wegen gesucht wird, wie die Archive der Rundfunkanstalten einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Sie stellen ein kostbares Gedächtnis unserer Nation dar!
Bei der letzten Gebührenerhöhung sind die Ministerpräsidenten vom Vorschlag der dafür zuständigen KEF abgewichen, die Rundfunkanstalten sprachen von Willkür. Nun streitet man sich in Karlsruhe um das zukünftige Verfahren. Wie könnte das in Ihren Augen aussehen?
Nun wird erst einmal das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wie das letzte Gebührenverfahren zu bewerten ist. Vom letzten Mal abgesehen, hat das über die Jahre ganz gut geklappt. Wir praktizieren ja das Gebührenfestsetzungsverfahren schon seit Jahrzehnten, und man hat sich immer geeinigt. Zugegeben, in der Regel ist die Politik der Empfehlung der KEF gefolgt. Nur beim letzten Mal hat es einen Streit gegeben. Erstmals haben jetzt die Rundfunkanstalten gegen die Politik geklagt, und das ist auch legitim. Ich glaube schon, dass es vernünftig ist, mit einer Kommission zur Ermittlung der Gebühren zu kommen, und das Urteil des Gerichts wird darüber befinden, wie weit der Spielraum der Politik ist. Man muss aber deshalb nicht zu einem neuen Verfahren kommen.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten hatten vorgeschlagen, die Gebühren künftig automatisch anzupassen. Wäre das sinnvoll?
Automatische Anpassungen führen leider zur Selbstgefälligkeit. Ich finde es richtig, dass die Anstalten ihren Bedarf anmelden, dass eine unabhängige Kommission das überprüft und dann zu einem Ergebnis kommt. Es wird sich die Frage stellen, ob die Politik etwas ändern darf oder nicht, aber von einer schematischen Anpassung an die Inflation halte ich nichts.
Auslöser für die Anfrage der Privatsender bei der EU war unter anderem auch der Erwerb der Sportrechte vor allem durch die ARD. Sollen die öffentlich-rechtlichen Sender auch in Zukunft viel Geld ausgeben dürfen für Sportrechte oder sollten sie sich da mehr zurückhalten?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss nicht alle Sportrechte haben, er soll aber nicht davon ausgeschlossen werden. Hier muss es zu einer vernünftigen Kooperation kommen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte eher etwas bescheidener sein, als noch mehr draufzusetzen.
Kommen wir zur geplanten EU-Fernsehrichtlinie. Ist der Entwurf ihrer Meinung nach gut so wie er ist? Wenn Nein, was sollte sich ändern?
Im Ansatz ist die neue Inhalte-Richtlinie gut. Die Richtlinie “Fernsehen ohne Grenzen” stammt von 1989 und wurde 1997 novelliert, aber nicht entscheidend verändert. Es hat sich seitdem viel geändert, das meiste im Bereich der Technik, also musste eine Anpassung her. Es gibt aber vor allem zwei Punkte, bei denen wir seitens der Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern Korrekturbedarf haben. Wir möchten kein Product-Placement. Ich möchte die Verstöße im “Marienhof” nicht legalisieren. Ich halte den medienethischen Grundsatz, Programm und Werbung zu trennen, für richtig. Auch in Amerika, worauf immer wieder verwiesen wird, geht die Diskussion schon wieder in unsere Richtung. Punkt zwei: Die Bundesregierung und auch die Länder wären bereit, bei den nach wie vor starren Werberegeln für die Privatsender etwas großzügiger zu sein. Das betrifft die Auflockerung der Blockwerbung, möglicherweise auch deren Abschaffung, denn der starre Werbeblock schreckt die Zuschauer ab, das merke ich auch bei mir selbst. Auch bei der Begrenzung auf 20 Prozent Werbung pro Stunde hätte ich nichts dagegen, das zu verändern und die 20 Prozent – Begrenzung nur auf den Tag zu beziehen, also das Ganze etwas zu flexibilisieren.
Wir hatten ja zu Beginn dieses Jahres eine große Debatte um den geplanten Zusammenschluss von Springer und ProSiebenSat.1. Sie galten als Befürworter dieses Zusammenschlusses, den sowohl die KEK als auch das Kartellamt ablehnten. Haben Sie vor, im Kartellrecht und im Medienkonzentrationsrecht Änderungen vorzunehmen?
Was heißt Befürworter? Damals ging es darum, wie man die nicht in langfristig gesicherten Bahnen befindlichen Einheiten Sat.1 und ProSieben nach der Kirch-Misere stabilisiert, wie man Arbeitsplätze erhält und wie man damit Vielfalt sichert.
Das war ja Haim Saban ganz gut gelungen.
Ja, das ist vorübergehend gut gelungen. Aber offenbar bestanden ja Verkaufsabsichten. Unabhängig vom Kartellrecht, nach dem solche Zusammenschlüsse ja immer überprüft werden müssen, ist es mir im Prinzip lieber, dass die Medienmärkte in Deutschland möglichst von deutschen Anteilseignern geprägt werden und nicht von ausländischen. Nicht, dass ich gegen die ausländischen etwas hätte, Bertelsmann und Springer investieren ja auch massiv im Ausland, aber ich bin der Ansicht, dass deutsche Verleger der deutschen Medienkultur mehr verhaftet sind. Wir erleben ja gerade in Berlin mit Montgomery und der “Berliner Zeitung”, wie das ist, wenn Investoren von außen kommen und im Prinzip nur ihr Geld anlegen wollen. Die Kartellgesetzgebung darf nicht dazu führen, dass zwar Giganten von außerhalb einsteigen dürfen, dieses aber deutschen Großunternehmen im Prinzip verwehrt wird. Hierauf müssen Medienrecht und das Kartellrecht überprüft werden. Diese Aufgabe haben vor allem die beiden Generalsekretäre von CDU und SPD übernommen: Wollen wir wie in Amerika die Anteile ausländischer Wettbewerber begrenzen? Davon halte ich wenig. Wie ist die Situation in anderen europäischen Ländern? Wie ist die Kompatibilität von europäischem und deutschem Kartellrecht? Ich möchte gern Vielfalt erhalten. Natürlich muss die Konzentration auch gesehen werden, aber häufig ist dann die Alternative schlechter. Wenn die crossmediale Verknüpfung dazu führte, dass sie trotz allem Vielfalt erhält, muss man überlegen, wie eng man Grenzen setzt. Das ist mein Ansatz.
Was bedeutet das für die Pressefusionskontrolle? Montgomery konnte hier ja auch nur einsteigen, weil Holtzbrinck nicht wie geplant die “Berliner Zeitung” übernehmen durfte. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Anlauf genommen, Kooperationen bei Zeitungsverlagen zu erleichtern.
Damals ging es nicht um die crossmediale Thematik, sondern darum, ob die Übernahme von kleineren Zeitungen durch die größeren erleichtert werden soll. Solange wir durch kleine Verlage die Vielfalt der Zeitungen insbesondere im Lokalbereich sichern können, sollten wir den Damm halten. Ich möchte die Schwellenwerte bei Fusionen im Moment nicht beträchtlich verändern, damit am Ende nicht fünf Großverlage alles aufkaufen. Im Moment sehe ich keine Notwendigkeit, in diesem Punkt etwas zu verändern. Ich möchte gern Vielfalt schützen, die kleineren Verlage erhalten, und ich sehe auch die Großverlage nicht notleidend.
Kommen wir zum Medienkonzentrationsrecht. Da gibt es Bestrebungen, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zu reformieren. Ist das Ihrer Meinung nach richtig?
Ja, Die KEK hat sich mit ihren Vorschlägen der letzten Zeit wirklich nicht mit Ruhm bekleckert. Im Rahmen einer Überprüfung des Medienkonzentrationsrechts sollte auch die KEK sich einer kritischen Würdigung unterziehen.
Es gibt Stimmen, die für eine starke übergeordnete Behörde plädieren, analog zur Ofcom in Großbritannien oder zur FCC in den USA. Wäre das ein Modell für Deutschland?
Von solch zentralen Behörden halte ich wenig. Wir müssen die Lage sehen wie sie ist: Wir haben die Landesmedienanstalten, die Konferenz der Landesmedienanstalten, wir haben die Bundesländer, und wenn sich hier und da Landesmedienanstalten zusammenschließen, ist das sicherlich zu begrüßen. Aber es gibt nirgendwo die grundsätzliche Bereitschaft, die Landesmedienanstalten aufzugeben, sie leisten ja auch auf unterschiedliche Weise ganz gute Arbeit. Wichtig ist, noch mehr zu koordinieren. Zusammenarbeit ist angesagt. Es bringt nichts, über Phantome zu diskutieren, die Lage wird sich in den nächsten Jahren nicht ändern. Dass die Privatsender am liebsten nur einen Ansprechpartner hätten, ist klar, Aber das ist nun mal Föderalismus, und wenn es den nicht gäbe, hätten wir auch die Medienvielfalt in den einzelnen Ländern nicht.
epd Film 9/2006


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